Raucherclub „Mensch. Kultur. Kneipe.“Das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) gilt ab dem 1. Juli 2008 auch für die Gastronomie in Nordrhein-Westfalen. Damit startete das bevölkerungsreichste Bundesland als letztes mit einem gesetzlich geregelten Rauchverbot in Kneipen, Restaurants, Cafés und Diskotheken. Das NiSchG NRW ist – gerade wegen des Einsatzes des DEHOGA NRW – das liberalste Gesetz in Deutschland geworden. Es enthält viele sinnvolle Ausnahmen (Raucherräume, Brauchtumsveranstaltungen, geschlossene Gesellschaften etc.). Durch die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes im Juni 2009 ist nun auch die Rauchergaststätte als Ausnahmetatbestand in das Gesetz aufgenommen worden. Davor war sie lediglich durch einen Erlass geregelt. Diese Informationen stehen Ihnen im geschlossenen Mitgliederbereich kostenlos zur Verfügung:
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