NRW-Smiley

NRW Smiley

Was ist der NRW-Smiley?


Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrollen findet die freiwillige Teilnahme am Smiley statt. Es ist ein transparentes System zur Darstellung des Ergebnisses von Betriebskontrollen. Grundlage für die Smiley-Vergabe ist ein Einstufungsbogen, mit dem auch die Umsetzung der Anforderungen der Verordnung EG 178/2002 und 852/2004 über Lebensmittelhygiene erfasst wird.

Durch den Smiley hat der Kunde schon vor dem Betreten der Gaststätte oder des Restaurants die Möglichkeit zu erkennen, ob und wie stark sich der Betrieb an die Auflagen des Hygieneschutzes hält.

NRW-Smiley - Darum macht der DEHOGA Nordrhein mit!

Der NRW-Smiley ist da. Er wäre ohne unsere Unterstützung gekommen, durch unsere Unterstützung konnten wir uns in das Projekt einbringen und Einfluss nehmen.

Belobigen statt Bußgeld lautet die Idee, die hinter dem Smiley steckt: Den Smiley bekommt jeder teilnehmende Betrieb bei guter Hygiene verliehen.

Gründe, warum sich der DEHOGA Nordrhein beteiligt, finden Sie hier.

NRW-Smiley - Fragen & Antworten

Wie bekomme ich ihn? Was muss ich beachten? Wer verleiht ihn?
Auf diese und mehr Fragen bekommen Sie hier Antworten.

Noch Fragen: Ihre Geschäftsstelle, das Pressereferat des DEHOGA Nordrhein e. V. (02131/75 18 - 140), die zuständigen Behörde aus den Pilotkommunen stehen Ihnen zur Verfügung.

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